Sprachkurse als Bildungsurlaub?!

 

Bildungsurlaub – Aber wie??

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser dient der beruflichen Weiterbildung. Wenn Sie länger als 6 Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt waren, haben Sie ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub oder auf zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre zusammengerechnet 10 Tage. Dabei ist Ihnen auch die Fortzahlung Ihres Arbeitsentgeltes gewährleistet. (Mehr Infos über den Bildungsurlaub finden Sie hier.)

Dieses Bildungsurlaubsgesetz gibt es in Deutschland bundesweit, außer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.

Auch in den vier oben genannten Bundesländern, in denen Bildungsurlaub nicht unterstützt wird, ergeben sich oft individuelle Möglichkeiten, wenn eine Fremdsprache für Ihren Beruf wichtig ist. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Chef!

Für den Bildungsurlaub muss ein Antrag gestellt werden, weshalb eine frühzeitige Planung nötig ist.

SPRACHKURSE werden als Bildungsurlaub genehmigt.

Sie sollten sich nach der Genehmigung frühzeitig für Ihren Sprachkurs anmelden, um uns eine individuelle Planung mit Ihnen gemeinsam zu ermöglichen.

 

Wir freuen uns auf Sie!